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Wie gefährdet das neue Bundesdatenschutzgesetz unsere Wirtschaft?

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Wie gefährdet das neue Bundesdatenschutzgesetz unsere Wirtschaft?

Die CEBUS AG startet Offensive gegen die Abschaffung des „Listenprivilegs“ und die Beschneidung des unternehmerischen Handelns!
Das Bundesdatenschutzgesetz
Die aktuelle Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes beinhaltet u.a. die Abschaffung des Listenprivilegs. Das Listenprivileg regelt, dass Datensammlungen für Zwecke der Werbung und Marktforschung weitergegeben und genutzt dürfen, soweit keine schutzwürdiges Interesse des Betroffenen zu vermuten ist. Diese Weitergabe soll zukünftig nur noch mit einer expliziten und schriftlichen Zustimmung der angesprochenen Personen erfolgen können.
Dabei ist es bereits heute jedem einzelnen Verbraucher möglich, der Datennutzung zu widersprechen (§ 28 Abs. 4 BDSG).

In Zeiten von zunehmender Belästigung auch von Privatpersonen durch unerwünschte Telefonate, SMS oder E-Mails (Spam) scheint eine Beschränkung der Datenweitergabe auf den 1. Blick ein probates Mittel zu sein.

Auf den 2. Blick jedoch ist diese Maßnahme
Unnötig – da es ausreichende gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Belästigung gibt;
Ruinös – da das grundlegende unternehmerische Handeln unterbunden wird;
Bürokratisch – da eine Papierflut an Genehmigungen zu verwalten und zu kontrollieren wäre;
Wirklichkeitsfremd – da die heutige Wirtschaft aus verbundenen, aber rechtlich unabhängigen Einheiten besteht (Franchisekonzepte, Konzern- und Holdingstrukturen) und selbst unternehmensinterne Prozesse lahmgelegt würden;
Entmündigend – da unterstellt wird, dass Verbraucher im Wirtschaftsleben nicht bewusst agieren.

Politiker umgeben sich gern mit der Aura, den „kleinen Mann und Verbraucher“ zu schützen und seine Belästigung zu verhindern, da sich mit dieser Argumentation viele Wählerstimmen von „kleinen Männern und Verbrauchern“ gewinnen lassen.

Jetzt gehen die Politiker mit der Beschneidung der freien Wirtschaft zu weit:
Eine Erläuterung der genannten Schlagwörter unterstreicht die Sinnlosigkeit und Gefährlichkeit der geplanten Maßnahme:

Unnötig
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet bereits heute unerwünschte Werbeanrufe. Durch die Rechtsprechung des OLG Frankfurt im Jahr 2005 wird dieses Verbot auf den gewerblichen Bereich ausgedehnt und seit dem „Paypback-Urteil des BGH im Juli 2008 wird das Werbeverbot auf die E-Mail-Werbung und auf SMS ausgedehnt.

Eine unerwünschte Belästigung ist bei einer Anwendung der vorhandenen Gesetze kaum mehr möglich. Somit ist der geplante Sinn der aktuellen Novelle bereits abgedeckt und jede weitere Einschränkung der werbetreibenden Unternehmen ist nicht durch einen potentiellen Nutzen zu rechtfertigen.

Ruinös
Ein Unternehmer bietet seine Produkte und/oder Dienstleistungen auf dem Markt an. Davon lebt nicht nur sein Geschäft, davon lebt unser gesamtes Wirtschaftssystem. In zunehmenden Maße wird nun das unternehmerische Handeln beschnitten. Es ist bereits heute nicht erlaubt, ohne vorheriges Einverständnis zu telefonieren und wenn ein Unternehmer nunmehr auch keine aktuellen Adresslisten für Werbebriefe erwerben kann, beginnt dann ein ruinöser Wettbewerb um Sendeplätze in Funk und Fernsehen? Die Präsentationsmöglichkeiten eines Unternehmers werden weniger und damit auch teurer. Letztendlich schadet es den potentiellen Kunden und Interessenten wenn sie keine zielgruppenspezifischen Informationen mehr erhalten oder diese teuer bezahlen müssen???

Bürokratisch
Stellen wir uns doch bitte nur einmal vor, jede Datenweitergabe wäre zukünftig tatsächlich mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Kundenverbunden. Dann betrachten wir den resultierenden, deutschlandweiten Papierberg und die Anzahl der Arbeitsstunden, um all diese Genehmigung einzuholen. Wir rechnen jetzt auch mit dem Aufwand für Papier, Tinte, Porto und Versand und sind bei einer nicht unerheblichen Summe angekommen, welche die deutschen Unternehmen nicht produktiv zu investieren hätten. Damit die Gesetzesnovelle aber auch nachweisbar greift, bräuchte es eine neutrale Kontrollinstanz, welche alle Genehmigungsprozesse zumindest stichprobenartig prüft. Die Last dieses bundesweiten Kontrollapparates wäre allein vom Steuerzahler zu tragen.

Wirklichkeitsfremd
Die deutsche Wirtschaft besteht überwiegend aus verbundenen Unternehmen. Um schlank und profitabel zu agieren sind rechtlich selbständige Tochterunternehmen und spezialisierte Einheiten innerhalb von Konzernstrukturen entstanden. Die BDSG - Novelle verbietet einen Datenaustausch selbst innerhalb dieser Konzernstrukturen und macht so übergreifendes Controlling oder das Angebot z.B. komplementärer Güter bei den Bestandskunden der Schwesterunternehmen unmöglich.

Selbst spendenfinanzierte Hilfsorganisationen (NPO = non profit organisation) fürchten um einen massiven Einbruch bei dem dringend benötigten Spendenaufkommen, wenn das Listenprivileg abgeschafft werden würde. (Quelle: Deutscher Fundraising Verband, 15.09.2008).

Entmündigend
Verbraucher sind grundsätzlich durchaus in der Lage, wirtschaftlich zu denken. Sie schließen tagtäglich Kaufverträge ab, mieten, leasen und verhandeln. Wenn sich nun ein Verbraucher entscheidet, seine Daten weiterzugeben, um hierdurch Rabatte oder Gewinnchancen auf Sachpreise zu erhalten, dann wird von deutschen Gerichten unterstellt, er wäre sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst und er müsse eine weitere zusätzliche Genehmigung erteilen. Diese Entmündigung ist beängstigend.

Ein seriöser Staat sollte an dieser Stelle im besten Falle Aufklärung betreiben und nicht das Wirtschaftsleben durch Gesetze unterbinden.

Dipl.-Kff. Marion Frettlöh

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